Altöl-Verordnung
Inhalt druckenAltöl-Entsorgung
Belehrung nach der § 8 Abs. 1 AltölV
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl sowie Ölfiltern, sind wir als Händler gemäß der der AltölV verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren.
Wir weisen sie darauf hin, dass es sich bei Altöl bzw. Ölfiltern und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle um Gefahrgut handelt, welches umweltgerecht entsorgt werden muss.
Sie können Altöl in der Menge des bei uns gekauften Frischöls sowie Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle kostenlos an unserem Verkaufsort während der Betriebszeiten abgeben oder auf eigene Kosten in einer für den Gefahrgut-Transport zugelassenen Verpackung an uns zur kostenlosen Entsorgung schicken.
Bei Fragen rund um die umweltgerechte Entsorgung des Altöls helfen wir Ihnen gerne weiter und nennen Ihnen ggf. auch gerne Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe.
Verkaufsort des Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöls ist:
Oil-Drop
Geschäftsführer: Ishak Kilic
Marsbruchstr.133, 44287 Dortmund
shop@oil-drop.de

